Ansprechperson:
Josefin Hoyer
j.hoyer@zwischenraum-mannheim.de
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung haben nach § 35a SGB VIII einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Zur Feststellung einer seelischen Behinderung holt das zuständige Jugendamt eine entsprechende Diagnose beim behandelnden Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinder- und Jugendlichentherapeut ein.
Ziel ist die Minimierung der aus der seelischen Behinderung hervorgehenden Teilhabebeeinträchtigung sowie
Die Eingliederungshilfe stellt in diesem Sinne die Teilhabe des Kindes/Jugendlichen an der Schulgemeinschaft sicher und befähigt zu einer möglichst selbstständigen Teilnahme am Unterricht.
Die Maßnahme wird zum einen durch pädagogische Fachkräfte und zum anderen durch in Erziehung erfahrene Kräfte durchgeführt. Der Träger stellt eine fachliche Einarbeitung sicher.
Darüber hinaus sind regelmäßige Fallbesprechungen, externe Supervision und Fortbildungen Bestandteil unseres Konzepts zur Qualitätssicherung.